Anwartschaft auf Altersversorgung

Allgemein

Eine Anwartschaft ist per Definition eine rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (in vollem Umfang) erfüllt sind. Eine Anwartschaft ist somit eine gesicherte Rechtsposition auf eine zukünftige Leistung.

Betriebliche Altersversorgung

Die Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung entsteht mit der Zusage des Arbeitgebers auf eine solche Versorgung und wächst mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit kontinuierlich an. Mit Eintritt eines Versorgungsfalls (Rente, Invalidität, Tod) wird aus der Anwartschaft ein Rechtsanspruch auf diese Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Invalidenrente. Hierzu gilt es die Regelungen für eine verfallbare bzw. unverfallbare Anwartschaft zu beachten.